Gesetzliche Zustimmungen vor Tätigkeitsbeginn

 

Der Gesetzgeber verpflichtet uns vor Tätigkeitsbeginn (z.B. Kontaktaufnahme, Versand Exposé, Besichtigung) eine Vielzahl von Zustimmungen von Ihnen einzuholen. Neben der Widerrufsbelehrung wie im letzten Beitrag bereits ausführlich beschrieben, zählen hierzu zudem die Zustimmung der AGB, der Provisionsvereinbarung (nur bei Käuferprovision) und der Kontakteinverständniserklärung.

 

Die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, müssen Sie zunächst alle bestätigen, erst danach stellen wiir Ihnen das Exposé zur Verfügung und erst dann können wir eine Besichtigung vereinbaren. Hierzu melden wir uns bei Ihnen.

  • Hiermit akzeptiere ich die AGB.
  • Ich habe die Provisionsvereinbarung, wonach ich im Fall der Beurkundung dieser angebotenen Immobilie die vereinbarte Provision an das Maklerbüro bezahle, zur Kenntnis genommen und bestätige diese ausdrücklich.
  • Ja, ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden.
  • Ich bin ausdrücklich damit einverstanden und verlange, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere. Das Exposé kann Ihnen jetzt nur zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn zustimmen.
  • Ich bin einverstanden per Telefon, Fax und/oder per E-Mail kontaktiert zu werden


Wichtig zu wissen ist, dass erst eine Provision für Sie anfällt, sofern der notariell beglaubigte Kaufvertrag von Ihnen abgeschlossen wird!