Widerrufsbelehrung vor Besichtigung und Exposéversand
Sie wundern sich sicherlich, warum Sie vor einer Immobilienbesichtigung bzw. sogar vor dem Versand des Exposés eine Widerrufsbelehrung erhalten und weiteren Angaben zustimmen müssen?
Das ist keine willkürliche Entscheidung von uns als Makler, sondern der Gesetzgeber verpflichtet uns dazu. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, also z.B. online, per E-Mail oder telefonisch sind belehrungspflichtig und widerrufbar, sie gelten als sogenannte Fernabsatzverträge.
Sobald Sie sich also bei uns melden und eine Besichtigung bzw. Exposé wünschen, gehen Sie formell einen Maklervertrag ein, der uns verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren, bevor wir mit unseren Tätigkeiten beginnen.
Darüber hinaus erhalten Sie ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, was bedeuten würde, dass wir erst nach 14 Tagen mit dem Versand des Exposés bzw. der Besichtigung beginnen dürften, außer Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen sollen.
Wichtig zu wissen ist, dass erst eine Provision für Sie anfällt, sofern der notariell beglaubigte Kaufvertrag von Ihnen abgeschlossen wird!